MobileSitter für Android – Software Endnutzer Lizenzvereinbarung
0. Die MobileSitter für Android - Anwendung wird Ihnen (nachfolgend: Lizenznehmer) von der MobileSitter GmbH, Rheinstraße 75, 64295 Darmstadt, Deutschland (nachfolgend: Lizenzgeber) unter den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zur Nutzung überlassen.
Diese Lizenzvereinbarung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung über das Internet unter http://www.mobilesitter.de/android/eula_de.php abrufbar
Die MobileSitter für Android - Anwendungssoftware (nachfolgend: Anwendung) wurde für mobile Endgeräte mit Android – Betriebssystem entwickelt, die über die Google Play – Diensteplattform (im Folgenden: Google Play) zum Download angeboten.
Mit dem Download aus Google Play akzeptiert der Lizenznehmer die nachfolgenden Lizenzbedingungen und bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.
Der Lizenznehmer erklärt sein Einverständnis, dass der Lizenzgeber im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung personenbezogene Daten speichern und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses nutzen darf. Der Lizenzgeber wird diese personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem vorgenannten Zweck nutzen und vor dem unbefugten Zugriff Dritter sichern.
Diese Lizenzvereinbarung begründet für Google Inc. als dem Betreiber von Google Play , keine Rechte und Pflichten, insb. nicht hinsichtlich Gewährleistung, Haftung (einschl. Produkthaftung), Wartungs-, Pflege- und Serviceleistungen oder die Verletzung von Immaterialgüterrechten, da Google nicht Vertragspartei dieser Lizenzvereinbarung ist.
Alle Rechte, die nicht durch diese Lizenzvereinbarung eingeräumt werden, behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich vor.
1. Kurzbeschreibung der Anwendung
Die Anwendung ist eine Software zum Management von persönlichen Geheimnissen wie Passwörtern, PINs und TANs und speziell angepasst für mobile Endgeräte mit Android – Betriebssystem. Sie verschlüsselt die persönlichen Geheimnisse auf Basis eines vom Lizenznehmer vergebenen Master-Passworts, welches ebenfalls wieder zur Entschlüsselung benötigt wird. Das Master-Passwort wird vom Lizenzgeber nicht gespeichert und ist für ihn weder erkennbar noch (re-)konstruierbar, so dass ausschließlich der Lizenznehmer für die sichere Verwahrung des Master-Passworts verantwortlich ist.
Zu Sicherheitszwecken können die verschlüsselt gespeicherten Geheimnisse auf ein anderes Gerät exportiert und dort als Sicherheitskopie gespeichert werden.
2. Lizenzumfang
2.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht-
unterlizenzierbares, nicht-übertragbares Recht ein, die Anwendung auf einem in seinem Eigentum stehenden oder rechtmäßig seiner Verfügungsbefugnis unterstehenden von der Anwendung unterstützten mobilen Endgerät mit Android – Betriebssystem zu installieren und zu nutzen, soweit die Benutzungsregeln gemäß den Google Play – Nutzungsbedingungen sowie den Google Play - Geschäfts- und Programmrichtlinien dem nicht entgegenstehen. Die Nutzung ist auf die eigenen privaten, nicht-gewerblichen Zwecke des Lizenznehmers beschränkt. Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst aber das dauerhafte oder vorübergehende, vollständige oder teilweise Vervielfältigen der Anwendung durch Speichern, Laden, Anzeigen oder Ablaufenlassen zum Zwecke der Ausführung der Anwendung auf dem die Anwendung unterstützenden Endgerät des Lizenznehmers. Das Recht zur beliebigen Neuinstallation der Anwendung gemäß den Google Play – Nutzungsbedingungen beschränkt sich auf das jeweilige Endgerät.
2.2 Diese Lizenzvereinbarung gilt auch für etwaige Updates oder Upgrades der Anwendung, die der Lizenzgeber als zusätzliches oder ersetzendes Angebot zur Anwendung einstellt, soweit das Update/Upgrade nicht einer eigenständigen Lizenzvereinbarung unterliegt. Durch das Herunterladen eines Updates/Upgrades stimmt der Lizenznehmer der Geltung dieser Lizenzvereinbarung für diese Updates/Upgrades zu. Eine Verpflichtung des Lizenzgebers zur Entwicklung oder Bereitstellung von Updates/Upgrades besteht nicht.
2.3 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Anwendung weiterzugeben, zu verleihen, zu vermieten, zu verpachten, zu verkaufen, Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise weiterzuverbreiten.
Nicht gestattet sind – weder ganz noch teilweise - die Dekompilierung, Zurückentwicklung, Disassemblierung, Übersetzung, Integration, Anpassung und der Versuch der Rückführung der Anwendung in eine veränderbare Form oder die Erstellung einer abgeleiteten oder weiterentwickelten Version der Anwendung.
2.4 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Anwendung oder Teile davon zu vervielfältigen (außer dies ist explizit unter dieser Lizenzvereinbarung oder den Google Play Benutzungsregelungen gestattet). Die Vervielfältigung zu Zwecken der Anfertigung einer Sicherungskopie ist gestattet, sofern das Gerät, auf welchem die Sicherungskopie gespeichert wird, im Eigentum oder in der Verfügungsbefugnis des Lizenznehmers steht und dies konform ist mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung, den Google Play – Nutzungsbedingungen und anderen Bedingungen, die für die Nutzung des Geräts oder der benutzten Software gelten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Dritte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Anwendung oder die vorgenannten Kopien erhalten.
2.5 Die Verletzung der oben genannten Pflichten oder der Versuch der Verletzung werden rechtlich verfolgt und sind Gegenstand von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen.
2.6 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Lizenzbedingungen für die künftige Nutzung der Anwendung zu ändern. Die geänderten Lizenzbedingungen werden auf der Internetseite des Lizenzgebers (http://www.mobilesitter.de/android/eula_de.php) zur Verfügung gestellt, eine gesonderte Benachrichtigung des Lizenznehmers findet nicht statt.
2.7 Durch diese Lizenz sollen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Bei der Ausübung der Nutzungsrechte hat der Lizenznehmer sicherzustellen, dass hierdurch anwendbare Bedingungen Dritter nicht beeinträchtigt werden.
2.8 Die Lizenzvereinbarung verpflichtet den Lizenzgeber nicht zur Schaffung oder Aufrechterhaltung von Diensten, die außerhalb der Anwendung laufen.
2.9 Für den Fall das der Lizenznehmer an einer gewerblichen Nutzung der Anwendung oder einer sonstigen nicht von dieser Lizenzvereinbarung umfassten Nutzung interessiert ist, kann er sich jederzeit an den vom Lizenzgeber unter Ziffer 9. benannten Kontakt wenden, um sich über mögliche Konditionen zu informieren.
2.10 Das Recht des Lizenznehmers, die heruntergeladene Anwendung gemäß den Google Play – Nutzungsbedingungen innerhalb von 15 Minuten nach dem Zeitpunkt des Downloads zurückzugeben, bleibt unberührt. In diesem Fall endet das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Anwendung.
3. Technische Voraussetzungen
3.1. Die Anwendung ist ursprünglich für die Nutzung auf mobilen Endgeräten mit dem Android-Betriebssystem entwickelt. Die Anwendung erfordert eine Betriebssystem-Version 4.0 oder höher; die konkret erforderliche Hardware ergibt sich aus der in Google Play hinterlegten Beschreibung. Die Installation und Nutzung der Anwendung auf anderen als den nach Satz 1 und 2 spezifizierten Endgeräten erfolgt auf alleinige Gefahr und Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber nicht sicherstellen kann, dass die Anwendung aufgrund vorgenommener Modifikationen des Endgerätes oder anderer, auf dem Endgerät installierter Software lauffähig ist bzw. bleibt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung, falls der Lizenznehmer die Anwendung auf einem Endgerät mit einer früheren Android-Version installiert. Die Verwendung einer aktuelle Betriebssystem-Version wird empfohlen.
Obwohl der Lizenzgeber bemüht ist, die Anwendung an veränderte Betriebssystem-Versionen und neue mobile Endgerätevarianten anzupassen und die Anwendung auf diesen Endgeräten verfügbar zu machen, besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf ein derartiges Update.
3.2 Für die Datensicherung der abgespeicherten Geheimnisse ist ein eingerichteter E-Mail-Account auf dem mobilen Endgerät erforderlich. Für die Erfüllung dieser – ggf. kostenpflichtigen - Voraussetzungen ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich.
3.3 Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung des von ihm zur Installation vorgesehenen mobilen Endgeräts im Hinblick auf die vorgenannten technischen Voraussetzungen zu prüfen und sicherzustellen.
Der Lizenzgeber haftet nicht dafür, dass die Anwendung lauffähig bleibt, wenn die technischen Voraussetzungen des Android-Betriebssystems geändert werden sollten.
4. Updates der Anwendung und Anwendungsvarianten für weitere mobile Android-Endgeräte
4.1 Der Lizenzgeber ist bemüht, Updates der Anwendung und Anwendungsvarianten für mobile Endgeräte mit Android-Betriebssystem verfügbar zu machen, die bislang noch nicht unterstützt werden und die nach seiner Ansicht relevant sind. Die Entscheidung für welche Endgerätmodelle Anwendungsvarianten angeboten werden sollen, liegt hierbei im alleinigen Ermessen des Lizenzgebers. Ein Anspruch des Lizenznehmers darauf, dass ein solches Update oder eine Anwendungsvariante für ein bestimmtes Endgerät zur Verfügung gestellt wird, besteht nicht.
4.2 Sofern Updates oder Anwendungsvarianten für andere mobile Endgeräte mit Android-Betriebssystem zur Verfügung gestellt werden, werden diese zum Download über Google Play angeboten.
5. Sicherungspflichten des Lizenznehmers im Hinblick auf mögliche Software-Konflikte
Im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten ist der Lizenznehmer verpflichtet, vor der Installation der Anwendung zu prüfen, ob diese zu Konflikten mit einer bereits installierten Software führen könnte. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine sämtlichen Daten vor der Installation und während der Nutzung der Anwendung zu sichern und eine Sicherungskopie all seiner Daten zu erstellen. Während der Nutzung der Anwendung sollten weitere Sicherungskopien erstellt und alle zusätzlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die zur Abwendung eines möglichen Software-Fehlers oder eines Datenverlustes zumutbar sind.
6. Gewährleistung
6.1 Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Anwendung im Zeitpunkt des Downloads frei von Viren, Trojanern, Spyware oder sonstiger Malware ist. Darüber hinaus gewährleistet der Lizenzgeber, dass sich die Anwendung in allen wesentlichen Punkten entsprechend der Benutzerdokumentation verhält, sofern sie auf dem Endgerät lauffähig ist, nicht verändert und nicht mit inkompatibler zusätzlich installierter Fremdsoftware auf einem Endgerät installiert wurde oder sonstige, in der Sphäre des Lizenznehmers liegende Umstände, die Lauffähigkeit beeinträchtigen.
Der Lizenznehmer hat die Anwendung unverzüglich nach der Installation zu untersuchen und Mängel unverzüglich per E-mail oder Brief unter der in Ziff. 9 genannten Kontaktadresse mitzuteilen. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie dem Lizenzgeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntniserlangung angezeigt werden. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
6.2 Erweist sich die Anwendung als mangelhaft, erhält der Lizenzgeber zunächst die Gelegenheit, den Mangel - je nach Art des Mangels und der sonstigen Umstände auch mehrmals - im Wege der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.
6.3 Sollte der Lizenzgeber seine Rechte in Ziffer 6.2 nicht wahrnehmen wollen oder die Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.2 mehrmals fehlschlagen, so wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer sodann den Kaufpreis für die Anwendung erstatten, ggf. über Google Play. Mit Erstattung des Kaufpreises endet das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Anwendung und der Lizenznehmer ist verpflichtet, diese dauerhaft und endgültig zu deinstallieren.
Google Play treffen keine weiteren Gewährleistungspflichten jeglicher Art im Zusammenhang mit der Anwendung und anderer Ansprüche, Haftung, Kosten, Wartung, Support oder Aufwendungen, die aus einer Nichtkonformität mit der Gewährleistung resultieren, da Google Play nur als Plattform zur Vermittlung des Lizenzvertrags zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber fungiert.
6.4 Die Haftung des Lizenzgebers für Mängel oder Störungen, die auf unbefugten Modifikationen der Anwendung, auf schuldhafter oder unsachgemäßer Behandlung, auf Verwendung mit ungeeigneter Soft- oder Hardware, oder auf Verwendung mit ungeeignetem Zubehör durch den Lizenznehmer oder einen Dritten beruhen, ist ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Anwendung können nur unter den
Voraussetzungen von Ziffer 7 geltend gemacht werden.
6.5 Ansprüche aufgrund von Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Überlassung der Anwendung, falls der Lizenznehmer ein Unternehmer ist. Gegenüber einem Verbraucher als Lizenznehmer gilt für die Verjährung die gesetzliche Regelung.
7. Haftung
7.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Im Übrigen haftet der Lizenzgeber bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
7.2 Der Lizenznehmer ist für die Verwaltung des von ihm gewählten Master-Passworts selbst verantwortlich. Sollte der Lizenznehmer das Master-Passwort vergessen oder dieses ihm in sonstiger Weise abhandenkommen, kann dieses weder durch die Anwendung noch durch den Lizenzgeber rekonstruiert werden, so dass der Lizenznehmer im Falle eines Verlustes des Master-Passworts nicht mehr an seine gesichert hinterlegten Geheimnisse gelangen kann. Der Lizenzgeber übernimmt somit keine Verantwortung oder Haftung bei Verlust des Master-Passworts oder bei Unzugänglichkeit und Verlust von Geheimnissen, die mit der Anwendung verschlüsselt wurden, aufgrund des Verlustes des Master-Passworts.
Dieser Haftungsausschluss umfasst ausdrücklich auch solche Schäden, welche dem Lizenznehmer aus der – vorübergehenden oder dauerhaften - Unzugänglichkeit oder Nichtverfügbarkeit der Geheimnisse entstehen.
Um einem Datenverlust vorzubeugen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, Gebrauch von der Funktion für Sicherungskopien zu machen, soweit dies keinen anderweitig anwendbaren Nutzungsregelungen widerspricht.
7.3 Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Schäden die auf einer Verletzung der Pflichten gemäß Ziffer 2 dieser Vereinbarung beruhen.
Dieser Haftungsausschluss umfasst ausdrücklich auch solche Schäden, welche dem Lizenznehmer aus der Nichtverfügbarkeit der Geheimnisse entstehen. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass er im Fall von Veränderungen oder Manipulationen der Anwendung keinen Zugang mehr zu seinen verschlüsselten Geheimnissen hat.
7.4 Eine Haftung des Lizenzgebers ist insbesondere ausgeschlossen, sofern der Lizenznehmer von der Nutzung von Google Play vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden sollte (z. B. aufgrund einer Verletzung der Google Play – Nutzungsbedingungen) oder sofern die Nutzung von Google Play für den Lizenznehmer eingeschränkt sein sollte.
8. Versicherung zum Nichtbestehen von Exportbeschränkungen
Der Lizenznehmer bestätigt und versichert, dass er nicht in einem Land wohnhaft oder Staatsbürger eines Landes ist, welches einem Embargo der US-Regierung oder der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unterliegt oder das von den vorgenannten Regierungen als den "Terrorismus unterstützendes" Land eingestuft wurde oder welches in einer Liste der vorgenannten Regierungen mit Exportverboten oder -beschränkungen geführt wird. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen beruhen.
9. Kontaktdetails
Fragen, Beschwerden oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Anwendung sind an folgende Kontaktadresse zu richten:
Name: MobileSitter für Android Support
Adresse: Rheinstrasse 75, 64295 Darmstadt, Deutschland
Telefon: +49 6151 869199
E-Mail: info@mobilesitter.de
10. Zustimmung zur Datenverwertung
Der Lizenznehmer stimmt der Erhebung, Speicherung und Nutzung von technischen Daten und Informationen, wie z.B. technischen Informationen über das Endgerät, Betriebssystem und Anwendungssoftware zum Zweck der vereinfachten Bereitstellung von Updates, Supportleistungen und anderen Serviceleistungen (sofern erforderlich) im Zusammenhang mit der Anwendung durch den Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber ist befugt, diese Daten in nicht personenbezogener oder -beziehbarer Form zur Verbesserung seiner Produkte zu speichern und verwenden.
11. Laufzeit, Kündigung
Diese Lizenzvereinbarung ist solange gültig, wie sie nicht durch eine Partei dieses Vertrags gekündigt wird. Sie kann von dem Lizenznehmer jederzeit durch Deinstallation der Anwendung auf dem Endgerät beendet werden. Die Deinstallation ist auf Anforderung des Lizenzgebers nachzuweisen. Sofern der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einhält, enden seine Rechte automatisch und ohne weitere Benachrichtigung durch den Lizenzgeber.
Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit Beendigung dieser Lizenzvereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Anwendung unverzüglich zu beenden und alle von ihm erstellten Kopien der Anwendung oder von Teilen der Anwendung zu vernichten bzw. dauerhaft zu löschen.
12. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Grundsätze des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Darmstadt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sollen durch wirksame Bestimmungen ersetzt werden, die dem ursprünglichen Parteiwillen am ehesten entsprechen.
13.2 Die Rechte und Pflichten aus einer auf Grundlage dieser Bedingungen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung können nicht auf Dritte übertragen werden.
13.3 Der Lizenzgeber ist berechtigt diese Bedingungen zu modifizieren. Er wird den Lizenznehmer in diesem Fall auf die Änderungen hinweisen. Sofern der Lizenznehmer nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme widerspricht, gelten diese als vereinbart.
13.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.